
BUNDESGERICHTSURTEIL ZUM KATHI WIL VOM 17.1.2025
Bundesgerichtsurteil zum Kathi Wil mit Auswirkungen auf die Maitlisek? Folgende Aussagen kann der Schulrat der Maitlisek im Moment machen:
Die Maitlisek hat seit dem Schuljahr 2019/20 mit der Stadt Gossau und der Schulgemeinde Andwil-Arnegg eine Leistungsvereinbarung, die bis mindestens Ende Schuljahr 2026/27 gültig ist und verlängert werden kann. In Rücksprache mit Stefan Rindlisbacher (Schulpräsident und Stadtrat der Stadt Gossau) und Christoph Meier-Meier (Schulratspräsident der Schulgemeinde Andwil-Arnegg) wird der Schulbetrieb an der Maitlisek wie bisher unverändert weitergeführt. Die Mädchen, die aktuell in der 6. Klasse sind und sich im Hinblick auf den Schulstart im Sommer 2025 den Übertritt in die Maitlisek überlegen, werden die Maitlisek wie gewohnt über die ganzen 3 Jahre komplett durchlaufen können. Vorderhand gilt die Leistungsvereinbarung von 2018 mit einer Kündigungsfrist von 3 Jahren auf Ende eines Schuljahrs, das heisst frühestens per 31. Juli 2025 auf 31. Juli 2028. Über die längerfristige Ausgestaltung der Vereinbarung kann erst befunden werden, wenn die konkreten Auswirkungen aus dem schriftlichen Bundesgerichtsentscheid im Detail bekannt sind.
Schulrat Maitlisek Gossau, 17.1.2025